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Wie und wann melde ich mein Kind an?

Die offizielle Anmeldung findet immer im März für alle drei Simbacher Kindergärten ausschließlich über das Anmeldeportal der Stadt Simbach statt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit Ihr Kind mitteljährig ebenfalls über dieses Portal anzumelden. Für Informationen oder einen Besichtigungstermin können Sie gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

Den Link für zum Anmeldeportal finden Sie unter der Rubrik Anmeldung auf unserer Homepage oder auf der Homepage der Stadt Simbach. 

Welche Voraussetzungen sind für die Anmeldung notwendig?

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten die von der Ständigen Impfkomission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Des Weiteren sind die Eltern verpflichtet, einen schriftlichen Nachweis über eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen Impfschutz des Kindes, sowie das ordnungsgemäß abgestempelte und unterschriebene Kinder-Untersuchungsheft bezüglich der Früherkennungsuntersuchungen vorzulegen. 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/impfen/ 

Was braucht mein Kind für das Kinderhaus?

Zweckmäßige und strapazierfähige Kleidung und rutschfeste Hausschuhe ermöglichen den Kindern uneingeschränktes Spielen, Malen und Basteln. Für den Garten wird außerdem witterungsresistente Kleidung, wie Matschhose und Gummistiefel benötigt, welche in der Einrichtung bleiben kann und bestenfalls mit Namen des Kindes gekennzeichnet ist. Eine gesunde, individuelle Brotzeit soll täglich mitgebracht werden. Sollten Kinder beim Toilettengang noch nicht ganz sicher sein, soll eine Wechselwäsche vorhanden sein. Zum Wickeln müssen alle notwendigen Utensilien mitgebracht werden. 

Sind eigene Spielsachen im Kinderhaus erlaubt?

Das Kinderhaus besitzt ein reichhaltiges Angebot an pädagogisch und wertvollem Spielmaterial. In den ersten Tagen kann eigenes Spielzeug den Kindern helfen, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden, jedoch sollte dies nur die Ausnahme sein. Kuscheltiere oder andere Lieblingsgegenstände (wie z.B. Schnuller, Kuscheldecken o.ä.), welche beim Einschlafen in der Krippe benötigt werden, können selbstverständlich mitgebracht werden. Für mitgebrachte Spielsachen wird keine Haftung übernommen. 

Inwiefern sind Daten, Informationen und Fotos meines Kindes geschützt?

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Bildungs- und Betreuungsvertrages verarbeitet. Nach Beendigung, sowie den hieraus folgenden rechtlichen Verpflichtungen, werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten datenschutzgerecht gelöscht, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht eine längere Speicherung erfordern. Das gesamte pädagogische Personal obliegt zudem einer Schweigepflicht bzgl. personenbezogener Daten und Informationen. Auch mitarbeitende Eltern, beispielsweise während der Eingewöhnung, unterschreiben ein Verschwiegenheitsformular. Fotos der Kinder werden grundsätzlich nur einrichtungsintern verwendet, für externe oder öffentliche Zwecke wird vorher die Einwilligung durch die Eltern der auf dem Foto zu erkennenden Kinder eingeholt. 

Wie wird mein Kind auf die Schule vorbereitet?

Im letzten Jahr vor der Schule finden im Kinderhaus eigene Projekte statt, welche speziell auf die künftigen Schulkinder zugeschnitten sind. Es geht in der Hauptsache darum, "zu lernen wie man lernt", aber auch Übungen zur Stressbewältigung, lebenspraktische Aktionen und Konzentrationsspiele gehören dazu. Eine enge Zusammenarbeit mit den Grundschulen durch gegenseitiges Kennenlernen erleichtert den Übergang vom Kindergarten in die Schule. 

Wie erhalte ich regelmäßige Infos?

Die Eltern der Kinder im Kinderhaus werden regelmäßig und situationsorientiert per Elternbrief bzw. E-Mail über aktuelle Umstände und Anlässe informiert. Zudem stehen die Gruppenerzieher bzw. Leitungskräfte persönlich oder telefonisch jederzeit für Fragen und Anliegen zur Verfügung. 

Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten habe ich?

Eltern können einen Antrag auf Übernahme der Beiträge durch das Kreisjugendamt stellen. Anträge sind bei der Leiterin erhältlich. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Der Antrag samt Erläuterungen sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld.